Strafrecht

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Was ist das Strafrecht?

Wenn von Strafrecht die Rede ist, dann spricht man von einem sehr weiten juristischen Fachgebiet. Weit gegriffen umfasst das Strafrecht Leib und Leben, das Vermögen und das Betäubungsmittelgesetz- und Suchtmittelrecht sowie das Nebenstrafrecht.
Bei Mord, absichtlich schwerer Körperverletzung und schwerer Körperverletzung ist das gesetzliche Strafmaß sehr hoch. Hier ist es wichtig, die Abgrenzungen sehr genau zu kennen. Dr Manfred Arbacher hat hier Jahrzehntelange Erfahrung und hat auch schon unzählige Schwurgerichte geleitet. Durch diese Erfahrung konnte er bei sehr vielen Verfahren überdurchschnittliche Ergebnisse für seine Mandanten erzielen. Das Strafrecht regelt aber auch Bereiche wie Diebstahl, üble Nachrede oder Beleidigung. Kurz gesagt, ist das Strafrecht höchst-komplex und daher ist man gut beraten, sich Rat von den Besten aus dem Rechtsgebiet einzuholen.

Dr. Manfred Arbacher ist ein Strafrechts-Experte und steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

Suchtmittel / Betäubungsmittel

Wie hoch ist eine Grenzmenge und was bedeutet Grenzmenge eigentlich? Wann spricht man von Suchtmitteln und wann sind Suchtmittel verbotene Betäubungsmittel? Im Suchtmittelrecht stößt man rasch auf Fragen, die man sich am besten von Rechtsexperten beantworten lässt. Es ist hier sehr wichtig immer die neueste Judikatur zu kennen, da sich die gesetzlichen Bestimmungen laufend ändern. Eine Beratung im Bereich des Suchtmittelrechts durch Dr. Manfred Arbacher schafft Klarheit und Verständnis.

Wirtschafsstrafrecht

Wenn von Wirtschaftsstrafrecht die Rede ist geht es im Allgemeinen um komplexe wirtschaftliche Angelegenheiten in denen es immer um Vermögen oder Vermögensnachteile für Firmen oder Private geht. Hier ist es besonders wichtig, dass ein Anwalt zusätzlich zum rechtswissenschaftlichen Studium auch eine wirtschaftliche Ausbildung genossen hat. Durch die langjährigen Tätigkeiten im Bereich der Unternehmenssanierungen verfügt Dr. Arbacher-Stöger nicht nur über theoretische Kenntnisse, sondern auch über langjährige praktische Erfahrung.

Finanzstrafrecht

Es ist wichtig, finanzstrafrechtliche Risiken zu erkennen, zu vermeiden und bereits vorhandene Verdachtsmomente bestmöglich für die Betroffenen zu bewältigen. Besonders für Unternehmer ist es wichtig, geeignete Strategien im Rahmen einer Betriebsprüfung oder bei bereits anhängigen Ermittlungsverfahren auszuarbeiten. Das Ziel ist im besten Fall finanzstrafrechtliche Folgen abzuwenden. Unsere Kanzlei hat langjährige praktische Erfahrungen in der  Unterstützung von Menschen in diesem Bereich. Wir vertreten Mandanten bei Betriebsprüfungen, in behördlich und gerichtlichen Verfahren und beraten umfassend bei Verfahrensfragen und abgabenrechtlichen Pflichten zur Vermeidung von finanzstrafrechtlichen Folgen.

Vertretung im Ermittlungsverfahren

Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet? Nun heißt es Ruhe bewahren und die richtigen Entscheidungen treffen.
Hier ist es wichtig, dass der Anwalt so früh wie möglich eingeschaltet wird. Am besten ist es wenn wir Sie bereits bei Ihrer Aussage bei der Polizei begleiten.

Einvernahme vor der Polizei

Sie sind zur Polizei vorgeladen und müssen Stellung nehmen? Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.

Das wichtigste ist: Keine Aussage ohne Anwalt!

Verrichten von Hauptverhandlungen

Neben seiner Fachexpertise ist es vor allem sein Auftreten bei Gericht, das Dr. Manfred Arbacher zu einem ausgezeichneten Rechtsanwalt macht. Vorbereitung ist das halbe Leben, doch bei Gericht zählt vor allem die Live-Performance, die auf den Punkt gebracht werden muss. Dr. Arbacher ist der Rechtsanwalt, der beide Bereiche vereint. Er ist ins Detail vorbereitet und wächst bei Gericht regelmäßig über sich hinaus.

Verfassen von Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen

Der oberste Gerichtshof legt sehr viel Wert darauf, dass Nichtigkeitsbeschwerden korrekt ausgeführt werden. Hier braucht der Anwalt viel Erfahrung und muss sehr genau Arbeiten. Wird hier ein formaler Fehler gemacht, dann wird die Beschwerden sofort abgewiesen.

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Haftrecht

Ein Haftantritt ist unausweichlich? Im Bereich des Haftrechts gilt es auf einiges zu achten. Auch beim Freiheitsentzug muss auf die Einhaltung der eigenen Rechte geachtet werden. Dr. Manfred Arbacher-Stöger kennt sich im Strafvollzugsgesetz überdurchschnittlich gut aus.

Antrag auf Fußfessel

Eine Fußfessel kann die Haftstrafe sehr viel genießbarer machen. Stellen Sie einen Antrag auf eine Fußfessel und verbüßen Sie Ihre Haftstrafe mit Würde und in gewohnter Umgebung. Dr. Arbacher möchte Ihnen gerne bei Ihrer Antragsstellung auf Erteilung einer Fußfessel behilflich sein. Der Antrag ist für den Rechtsanwalt Routine, allerdings gibt Ihnen die Fußfessel ein Stück Normalität zurück.

Anträge bedingte Entlassung

Eine bedingte Entlassung ist die Möglichkeit wieder einen großen Teil seiner Freiheit zurückzuerlangen. Stellen Sie einen Antrag auf bedingte Entlassung und blicken Sie in eine optimistische Zukunft. Lassen Sie sich auf dem Weg zur bedingten Entlassung von Rechtsanwalt Dr. Manfred Arbacher begleiten. Er unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Waffengesetz

Welche Waffe fällt unter die Regelung des Waffengesetzes? Worauf ist bei einer Waffe zu achten? Wie definiert man eine Waffe juristisch? Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Waffe, werden im Waffengesetz beantwortet. Sie können Ihre Fragen aber auch an Rechtsanwalt Dr. Manfred Arbacher stellen. Dieser beantwortet Ihnen nicht nur sämtliche Fragen zum Waffengesetz, sondern vertritt Sie auch in diesem Rechtsbereich. 

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Verbotsgesetz

Bereits 1947 entstanden, hat das Verbotsgesetz bis heute Gültigkeit. Auch in diesem Rechtsbereich steht Ihnen Dr. Manfred Arbacher zur Seite. Sowohl in Sachen rechtliche Beratung, als auch bei Gericht, können Sie sich auf die juristische Expertise des Rechtsanwalts verlassen.

Sexualstrafrecht

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