Asyl- und Fremdenrecht

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Was ist das Asyl- und Fremdenrecht?

Auch als Mensch aus einem anderen Land hat man in Österreich Rechte.
Das ist auch gut so! 

Aufgrund sprachlicher Barrieren und jeder Menge Bürokratie ist es den betroffenen Personen oftmals nicht möglich all ihre Rechte geltend zu machen.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Asyl- und Fremdenrechtsbereich!

Anträge von Aufenthaltstiteln

Die zahlreichen Amtswege, Dokumente, Bescheide, Anträge sowie ein geordneter  Zugang zum Arbeitsmarkt sind herausfordernd.

Unsere Kanzlei ist gerne für Sie tätig, damit Sie zu Ihrem Recht kommen bzw.  zu Ihrem Aufenthaltstitel. 

Anträge zur Erlangung des Asyls

Sie suchen in Österreich Schutz und möchten einen Asylantrag stellen? Vor Ihnen befinden sich einige juristische Stolpersteine. Wir begleiten Sie gerne in dieser Angelegenheit.

Vertretung vor den Behörden (BH, Magistrat, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)

Wir machen uns für Sie in den Behörden stark und vertreten Ihr Anliegen vor Ort. Dank unserer Erfahrung wissen wir ganz genau worauf es hier ankommt und was unternommen werden muss. Verlassen Sie sich auf uns!

Vertretung vor den Höchstgerichten (Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof)

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